Sonntag, 21. August 2016

Unqualifiziert - Stellung des Bürgermeisters nach der GO

Die Gemeindeordnung (GO) schreibt keine ausdrückliche Qualifikation für das Amt des (Ober)bürgermeisters vor. Ich finde dies muss man wissen und zugleich auch einmal sacken lassen.


Der Bewerber muss "lediglich" Deutscher im Sinne des Art 116 Grundgesetz (GG) sein oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sein Hauptwohnsitz in der BRD haben, am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Selbstverständlich darf der Bewerber um das Amt nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Diese Voraussetzung trifft vermutlich auf 99% aller Leser dieses Posts zu. Und? Haben Sie nun Interesse sich bei der nächsten Wahl dem Bürgervotum zu stellen? Sie müssen auch nicht Mitglied einer Partei sein. Sie können sich, wie in Köln bei Henriette Reker geschehen, von drei Parteien vorschlagen lassen. Oder aber Sie sammeln für Ihre Kandidatur Unterschriften von Wahlberechtigten. Für Weilerswist würden Sie nicht einmal viele benötigen. Mit 190 Unterstützern wären Sie unabhängig bereits dabei.


Sie haben keinerlei Ahnung von Kommunalverwaltung, deren Chef Sie werden wollen? Kein Problem. Sie haben keine Ahnung vom Zusammenspiel in der Politik, von dem Wechselspiel Rat-Verwaltung? Auch kein Thema. Und Sie haben auch keinerlei Ahnung, wie man die Gemeinde repräsentiert? Ebenfalls kein Problem. Der Gesetzgeber schreibt für dieses hohe Amt keinerlei Qualifikation vor.


Ich finde dies nicht nur erstaunlich sondern in hohem Maße problematisch. Bis 1999 gab es die sog. Doppelspitze. Ein Fachmann mit Qualifikationen als Chef der Verwaltung und einen Bürgermeister der dem Rat vorsaß und für die repräsentativen Aufgaben zuständig war. Heute wählt die Bürgerschaft selber diese zwei Spitzenfunktionen in einer Person, in das nach der Änderung der Gemeindeordnung neu definierte bzw. neu festgelegte Bürgermeisteramt. Der einstige NRW-Innenminister Behrens erklärte 2004, als zum zweiten Mal flächendeckend diese Direktwahlen stattfanden, dass sich dieses System bewährt habe. Er erkannt eine wesentliche Verbesserung für die Bürger, würden sie dadurch mehr Mitspracherecht bekommen. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen stieg dennoch nicht. Behrens verwies seinerzeit lapidar darauf, dass die zurückgehende Beteiligung ja ein genereller Bundestrend sei. Die Tatsache, dass keine Qualifikation erforderlich sei, bringe laut Behrens überhaupt keine Probleme mit sich. Er hielt dies gar für einen Vorteil.


Diesen Vorteil vermag ich mit Blick auf unsere Gemeinde nicht zu erkennen. Und ganz im Gegenteil zu Behrens halte ich es sehr wohl für problematisch, dass keine Qualifikation erforderlich ist. Wer von uns den Chefsessel einer Firma zu besetzen hätte würde die Personalauswahl sicher sehr wohl nach Qualifikation durchführen und nicht nach Sympathie für einzelne Bewerber. Wer in seinem Verein einen Vorsitzenden wählt würde denjenigen wählen, der die Gewähr bietet dieses Amt entsprechend qualifiziert auszuführen.


Derzeit hängt viel an der "Vorauswahl" der Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten, die man der Bürgerschaft zur Wahl stellt. Aus eigenem Erleben werden dabei aber nicht immer zwangsläufig diejenigen mit der besten Vita aufgestellt, sondern bisweilen diejenigen denen man auch die besten Wahlchancen zuschreibt und diejenigen die mutmaßlich die beste interne Unterstützung genießen. Manchmal hält man einige geeignete für zu jung, für zu alt, zu unbekannt oder ähnliches. Leider. Fairerweise muss aber auch klar gesagt werden, dass es trotz der gerade skizzierten Kriterien sehr wohl auch regelmäßig richtig gute Kandidaten von den Parteien aufgestellt werden. Nicht alles machen die Parteien hier falsch, es gilt einfach im Einzelfall genau hinzusehen.


So handhabe ich es jedenfalls. Ich bin gespannt, wer sich bei den nächsten Wahlen (nach einer eventuellen Abwahl von Frau Horst oder regulär 2020) als Bürgermeisterkandidat aufstellen lässt und um meine Stimme wirbt. Vielleicht ja sogar Sie? Auch wenn Sie keine Qualifikation mitbringen, Sie dürfen antreten, versuchen Sie das Wahlvolk zu überzeugen. Die Erfahrung zeigt, dass dies möglich ist. Vielleicht gelingt es Ihnen ja die Wahl für sich zu entscheiden. Womöglich ist es ja nur meine subjektive Ansicht, dass jemand unqualifiziertes nicht in ein solches Amt gehört!?


Herzlichst,


Uwe Wegner
(Uwinho)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.