Sonntag, 21. August 2016

Unqualifiziert - Stellung des Bürgermeisters nach der GO

Die Gemeindeordnung (GO) schreibt keine ausdrückliche Qualifikation für das Amt des (Ober)bürgermeisters vor. Ich finde dies muss man wissen und zugleich auch einmal sacken lassen.


Der Bewerber muss "lediglich" Deutscher im Sinne des Art 116 Grundgesetz (GG) sein oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sein Hauptwohnsitz in der BRD haben, am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Selbstverständlich darf der Bewerber um das Amt nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Diese Voraussetzung trifft vermutlich auf 99% aller Leser dieses Posts zu. Und? Haben Sie nun Interesse sich bei der nächsten Wahl dem Bürgervotum zu stellen? Sie müssen auch nicht Mitglied einer Partei sein. Sie können sich, wie in Köln bei Henriette Reker geschehen, von drei Parteien vorschlagen lassen. Oder aber Sie sammeln für Ihre Kandidatur Unterschriften von Wahlberechtigten. Für Weilerswist würden Sie nicht einmal viele benötigen. Mit 190 Unterstützern wären Sie unabhängig bereits dabei.


Sie haben keinerlei Ahnung von Kommunalverwaltung, deren Chef Sie werden wollen? Kein Problem. Sie haben keine Ahnung vom Zusammenspiel in der Politik, von dem Wechselspiel Rat-Verwaltung? Auch kein Thema. Und Sie haben auch keinerlei Ahnung, wie man die Gemeinde repräsentiert? Ebenfalls kein Problem. Der Gesetzgeber schreibt für dieses hohe Amt keinerlei Qualifikation vor.


Ich finde dies nicht nur erstaunlich sondern in hohem Maße problematisch. Bis 1999 gab es die sog. Doppelspitze. Ein Fachmann mit Qualifikationen als Chef der Verwaltung und einen Bürgermeister der dem Rat vorsaß und für die repräsentativen Aufgaben zuständig war. Heute wählt die Bürgerschaft selber diese zwei Spitzenfunktionen in einer Person, in das nach der Änderung der Gemeindeordnung neu definierte bzw. neu festgelegte Bürgermeisteramt. Der einstige NRW-Innenminister Behrens erklärte 2004, als zum zweiten Mal flächendeckend diese Direktwahlen stattfanden, dass sich dieses System bewährt habe. Er erkannt eine wesentliche Verbesserung für die Bürger, würden sie dadurch mehr Mitspracherecht bekommen. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen stieg dennoch nicht. Behrens verwies seinerzeit lapidar darauf, dass die zurückgehende Beteiligung ja ein genereller Bundestrend sei. Die Tatsache, dass keine Qualifikation erforderlich sei, bringe laut Behrens überhaupt keine Probleme mit sich. Er hielt dies gar für einen Vorteil.


Diesen Vorteil vermag ich mit Blick auf unsere Gemeinde nicht zu erkennen. Und ganz im Gegenteil zu Behrens halte ich es sehr wohl für problematisch, dass keine Qualifikation erforderlich ist. Wer von uns den Chefsessel einer Firma zu besetzen hätte würde die Personalauswahl sicher sehr wohl nach Qualifikation durchführen und nicht nach Sympathie für einzelne Bewerber. Wer in seinem Verein einen Vorsitzenden wählt würde denjenigen wählen, der die Gewähr bietet dieses Amt entsprechend qualifiziert auszuführen.


Derzeit hängt viel an der "Vorauswahl" der Parteien bei der Aufstellung der Kandidaten, die man der Bürgerschaft zur Wahl stellt. Aus eigenem Erleben werden dabei aber nicht immer zwangsläufig diejenigen mit der besten Vita aufgestellt, sondern bisweilen diejenigen denen man auch die besten Wahlchancen zuschreibt und diejenigen die mutmaßlich die beste interne Unterstützung genießen. Manchmal hält man einige geeignete für zu jung, für zu alt, zu unbekannt oder ähnliches. Leider. Fairerweise muss aber auch klar gesagt werden, dass es trotz der gerade skizzierten Kriterien sehr wohl auch regelmäßig richtig gute Kandidaten von den Parteien aufgestellt werden. Nicht alles machen die Parteien hier falsch, es gilt einfach im Einzelfall genau hinzusehen.


So handhabe ich es jedenfalls. Ich bin gespannt, wer sich bei den nächsten Wahlen (nach einer eventuellen Abwahl von Frau Horst oder regulär 2020) als Bürgermeisterkandidat aufstellen lässt und um meine Stimme wirbt. Vielleicht ja sogar Sie? Auch wenn Sie keine Qualifikation mitbringen, Sie dürfen antreten, versuchen Sie das Wahlvolk zu überzeugen. Die Erfahrung zeigt, dass dies möglich ist. Vielleicht gelingt es Ihnen ja die Wahl für sich zu entscheiden. Womöglich ist es ja nur meine subjektive Ansicht, dass jemand unqualifiziertes nicht in ein solches Amt gehört!?


Herzlichst,


Uwe Wegner
(Uwinho)

Mittwoch, 3. August 2016

28 von 34

Deutlicher geht es kaum

Eine überwältigende Mehrheit der Ratsmitglieder spricht sich für die Einleitung eines Abwahlverfahrens betreffend der Weilerswister Bürgermeisterin Anne Horst aus. 29 von 34 Ratsmitgliedern möchten demnach dafür stimmen. Lediglich die Mitglieder der Grünen und ein einzelnes Ratsmitglied der CDU, Fritz Mahlberg, der ebenso wie die Bürgermeisterin selber aus Lommersum kommt, haben eine andere Auffassung.


Ganz gleich ob man Befürworter oder Gegner des Abwahlverfahrens sein mag, eines ist spätestens jetzt klar: in der aktuellen Konstellation kann eine gemeinsame, fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Rat und Bürgermeisterin nicht mehr gelingen. Die Gräben sind zu tief, als dass sie aktuell zu überwinden wären. Lauscht man den Worten der Beteiligten genau, dann sieht man das dies auf beiden Seiten auch kaum bis gar nicht mehr gewünscht ist. Das Abwahlverfahren ist schlussendlich sogar eine Chance. Paradoxerweise für beide Seiten.


Während es der Ratsmehrheit die Chance auf einen Neuanfang gibt, mit einer neuen Kraft an der Verwaltungsspitze neu zu starten, so bietet es auch der Amtsinhaberin eine Chance, wenn sie sich (wie angekündigt) dem Bürgervotum stellen will. Sollte sie tatsächlich von der Bürgerschaft das Vertrauen ausgesprochen bekommen ginge sie gestärkt aus der Schlacht hervor. Die Ratsmitglieder müssten dann zähneknirschend mit einer von ihnen nicht geliebten Bürgermeisterin weiter arbeiten und das tun, was die Bürgerschaft zu Recht von allen erwatet: zum Wohle der Gemeinde handeln. Dies hieße dann auch die Zusammenarbeit trotz Unmut weiter bzw. neu zu suchen.


Dies ist für manchen schwer vorstellbar. Insoweit ist der Schritt der Fraktionen von CDU, SPD und FDP bei genauerer Betrachtung mutig. Es ist nämlich nicht so, dass nur Frau Horst verlieren kann. Auch die Fraktionen können Ansehen verlieren, wenn ihr Vorhaben scheitert.


Ganz gleich, wie man zu dem Abwahlverfahren stehen mag oder wie die Mehrheit der Weilerswisterinnen und Weilerswister am Ende entscheiden wird, für mich steht eines fest: die überwältigende Mehrheit des Rates zeigt aktuell den Mut, den ich von ihm in einer schwierigen Phase der Gemeinde erwarte.


Respektvolle Grüße,


Uwe Wegner
(Uwinho)

Dienstag, 2. August 2016

Zutiefst undemokratisch

Irritation verursacht

Die Tatsache, dass sich die überwältigende Mehrheit der Weilerswister Ratsmitglieder für die Einleitung eines Bürgermeister-Abwahlverfahrens aussprechen, betrachten die Grünen in Weilerswist als "zutiefst undemokratisch", zumindest wird so Liane Traue von diesen entsprechend in der Rundschau zitiert (http://www.rundschau-online.de/region/kreis-euskirchen/weilerswist/kommunalpolitik-buergermeisterin-anna-katharina-horst-will-sich-buergervotum-stellen-24490984).

Bei mir löst dies Irritationen aus. Selbstverständich ist es legitim als Partei, Fraktion und / oder Einzelperson nach den diversen Diskussionen weiter zur Bürgermeisterin Anne Horst zu stehen und sie zu unterstützen. Vollkommen einwanffrei ist es auch ein Abwahlverfahren zu kritisieren. Allerdings (und da beginnen meine Irritationen) ist es nicht nur ebenso legitim das Abwahlverfahren zu fordern, sondern dieses Instrument als Rat im Zweifel auch zu nutzen. Es handelt sich dabei um ein rechtlich einwandfreies Verfahren, dass das Kommunalverfassungsrecht bewusst vorsieht.  Dabei hat der Gesetzgeber, der Bedeutung diess Instrumentariums gerecht werdend, ganz bewusst hohe Hürden aufgestellt. Schlussendlich müssen 2/3 der gesetzlichen Mitgiederzahl des Rates diesem Antrag auf Durchführung des Verfahrens zustimmen. Wenn ein Rat einen solchen Mehrheitsbeschluss, über Partei- bzw. Fraktionsgrenzen hinweg fasst, dann muss es schon besondere Umstände für eine solche Allianz geben.

Das mag verwundern, irritierend ist allerdings vielmehr die Tatsache, dass demokratisch legitimierte und ausdrückliche eingeräumte Möglichkeiten von politischen Vertretern nicht nur als undemorkatisch, sondern als zutiefst (!) undemokratisch angesehen werden. Um dies noch weiter einzuordnen, sei erwähnt, dass es sich bei dieser Regelung zur Abwahl um Landesrecht (Gemeindeordnung) handelt. Es hätte dem Land bei der letzten Reform des Kommunalrechtes frei gestanden, nicht nur beispielsweise die Amtszeit der Bürgermeister neu zu regeln, sondern auch eine vermeintlich zutiefst undemokratische Regelung zu streichen. Der Mehrheit im Landtag aus SPD und eben jenen Grünen fehlte hierfür entweder der Hinweis aus Weilerswist oder das entsprechende Verständnis für den vermeintlichen Unsinn der Regelung. 

Man darf gespannt sein, wie sich die "Story" weiter entwickelt. Ich bin insbesondere gespannt, wie sich die Grünen aufstellen werden, falls es zu einer tatsächlichen Abwahl der Bürgermeistrin Anne Horst kommen sollte.

Gespannte Grüße,

Uwe Wegner
(Uwinho)